Vermietung Mehrzweckhalle allgemein

1. Angemietete Räume des Mehrzweckbereiches


1.1 Großer Bereich 1.2 Kleiner Bereich
  • Pausenhalle
  • Regieraum
  • Küche
  • Stuhllager
  • Schulhof (Pausenhof)
  • Turnhalle
  • Umkleideräume
  • Turngeräte
  • Pausenhalle (Foyer)
  • Regieraum
  • Küche
  • WC-Anlagen
  • Schulhof (Pausenhof)


2. Besondere Hinweise


2.1 Rauchverbot in der Turnhalle, Umkleideräume und Turngeräteraum!

2.2 Schonung des Turnhallenbodens; Schuhe ohne Nägelbeschlag / hohen Absätzen; Fahren mit Rollschuhen bzw. Inliner sowie rutschen der Tische und Stühle verboten!

2.3 Keine Dekorationen an den Wänden mit Nägel oder Schrauben befestigen.

2.4 Es dürfen nur die vorhandenen Tischgarnituren ( d. h. 52 Tische und 350 Stühle) in der Turnhalle verwendet werden. Das Aufstellen von fremden Tischgarnituren kann nur in Absprache mit dem Vorsitzenden des Schulverbandes unter bestimmten Auflagen erfolgen.

2.5 Freie Zufahrt für Rettungsfahrzeuge sicherstellen - zur Schulhofeinfahrt Absperrpfosten setzen.

2.6 Telefon im Regieraum / Notruf: 0 - vorwählen - dann 112!
      Rettungshubschrauber - Nachtlandeplatz auf dem alten Sportplatz /Flutlichtanlage können einschalten:
      Michael Kügle, Tel. 944, Raiffeisenstr. 22
      Konrad Mair, Tel. 705, Ortstr. 7
      Josef Mayr, Tel. 5292, Pfarrer-Häfele-Ring 21

2.7 Einteilung und Kennzeichnung von mindestens zwei Aufsichtspersonen

2.8 Während den Abendvorstellungen muss das Hoflicht fortlaufend eingeschaltet sein

2.9 Für Auf- und Abschluss der Räumlichkeiten ist der Veranstalter verantwortlich, dabei sind Kontrollgänge in sämtlichen Räumen durchzuführen.

2.10 Die benötigten Energiequellen, Licht, Wasser, Warmwasserspeicher (Spüle und Getränkeschänke), Stereoanlage usw. haben bei Abschluss ausgeschaltet zu sein.

 

3. Turnhallenbenutzung am Veranstaltungstag

3.1 Grundsätzlich sind in der Turnhalle die Veranstaltungen nur bis 02.00 Uhr erlaubt. Der gesamte Turnhallentrakt (auch Umkleideräume) ist danach für Veranstaltungsbesucher nicht mehr zugänglich und sämtliche Türen sind abzuschließen.

3.2 Sollte Sperrstundenverlängerung auf 03.00 Uhr beantragt werden, steht nur noch der kleine Bereich (Pausenhalle, Foyer, Regieraum, Küche, Stuhllager und WC-Anlagen) zur Verfügung. Plattenpartys und vergleichbare Veranstaltungen sind in der Turnhalle nicht erlaubt.

 

4. Schadensregulierung

Schäden jeder Art, die nachweislich durch die Veranstaltung am Bau oder an den Einrichtungen entstehen, sind auf Kosten des Veranstalters zu beheben.

 

5. Sauberkeit und Ordnung

Der Veranstalter ist für die Reinigung sämtlicher angemieteter Räume vor, während und nach der Veranstaltung verantwortlich.

Sollten bei der Übernahme der Liegenschaft evtl. Reinigungsmängel festgestellt werden, hat dies der Veranstalter zu akzeptieren und zu beheben.

Am Ende der Veranstaltung verpflichtet sich der Veranstalter, die Rückgabe der angemieteten Liegenschaften bzw. -geräte gemäß den Auflagen der Anlage 1 zu erfüllen.

Die Rückgabe hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der laufende Schulbetrieb nicht behindert wird! Ausnahmen kann nur der Schulleiter genehmigen.

 

6. Schlüsselübergabe

Ein Hauptschlüssel für den Mehrzweckraum wurde übergeben, bei Verlust muss die Installierung der gesamten Schließanlage in Rechnung gestellt werden.

Der Mieter ist mit den vorstehenden Bedingungen für die Mehrzweckhallen-Benutzung einverstanden und hat für einen Versicherungsschutz selbst zu sorgen.

Ein Termin für die Rückgabe der Liegenschaft wurde mit dem Hauswart wie folgt festgelegt:

______________________

Holzheim, den ____________

 

(Ruttmann) Vorsitzender         (Mayr) Hauswart                  (Veranstalter)


Folgende Maßnahmen sind nach Beendigung der Veranstaltung zu treffen (Anlage 1):

  • Gläser von Hand spülen und mit klarem Wasser nachschwenken, in den 
    Schränken abstellen und auf Vollständigkeit prüfen; fehlendes/defektes Glas kostet je Stück € 1,50.
  • Sämtliche Raumböden (Küche/WC/Stuhllager/Foyer) nass wischen.
  • Turnhalle besenrein säubern (die Nasspflege mit Maschine macht Schulpflegepersonal).
  • Schränke reinigen, mit klarem Wasser auswaschen, austrocknen und Kühlraumtüren offen lassen.
  • sämtliche Warmwasserspeicher (Spüle und Theke) ausschalten.
  • sämtliche Räume sauber und aufgeräumt verlassen.
  • sämtliche Beleuchtungen ausschalten.
  • Angefallener Müll ist vom Veranstalter zu entsorgen.


Die Rücknahme der Liegenschaft erfolgte am __________________. Dabei wurden keine bzw. folgende Mängel festgestellt:

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Es wurden folgende Benutzungsgebühren festgelegt:
1) Mehrzweckhalle mit Foyer pro Veranstaltungstag ohne Strom     € 50,00
    Nur Foyer pro Veranstaltungstag ohne Strom                            € 12,50
    Stromkosten, Wasser und Abwasser werden zusätzlich in Rechnung gestellt.  
2) Bühne (24 Elemente) – Aufbau außerhalb der Mehrzweckhalle
    Gebühr pro Veranstaltungstag je Element:     € 2,50
    Gebühr pro Veranstaltungstag je Element für Vereine der Gemeinde Holzheim € 1,25
3) Bühne (24 Elemente) – Aufbau in der Mehrzweckhalle
    Gebühr pro Veranstaltungstag je Element     € 1,25
    Gebühr pro Veranstaltungstag je Element für Vereine der Gemeinde Holzheim € 0,70

 

Für die Volksschule Holzheim und Gemeinde Holzheim werden keine Gebühren erhoben. Es gilt folgende Verleihungspriorität: Volksschule Holzheim-Münster, Gemeinde Holzheim, Vereine der Gemeinde Holzheim, VG-Bereich.