![]() |
Wappen und Fahne der Gemeinde Holzheim |
| Beschreibung: Durch einen schmalen silbernen Wellenpfahl gespalten von Blau und Rot, vorne fünf, 2:1:2 gestellte, fünfstrahlige goldene Sterne, hinten eine silberne Kanne. Begründung: Die vordere Wappenhälfte mit den fünf Sternen stellt das Wappen der Familie Riederer von Paar dar, die im Mittelalter als Hofmarksinhaber in Riedheim nachweisbar sind. Die fünf Sterne symbolisieren gleichzeitig die 5 Gemeindeteile. Die hintere Wappenhälfte zeigt die Kanne als Wappensymbol der Holzheimer, die seit dem Mittelalter im Gemeindegebiet ansässig waren. (Grabsteine an der Außenwand der Pfarrkirche Holzheim). Auf die durch das Gemeindegebiet fließende kleine Paar verweist der silberne Wellenpfahl. Annahme: Der Gemeinderat hat das Wappen am 10. Februar 1987 angenommen, die Regierung von Schwaben hat dem mit Urkunde vom 04. Februar 1988 zugestimmt. Vorschlag für die Farbgestaltung
Fahne: Blau - Weiß - Rot. Auf die Fahne kann das Gemeindewappen aufgelegt werden. Hauptbestandteile des Gemeindewappens sind die alten Adelsgeschlechter der Holzheimer und Riederer. Grabstätten sind an der Nordseite der Pfarrkirche "Mariä Himmelfahrt" zu Holzheim erhalten.
|
Von Dritten dürfen Wappen und Fahne der Gemeinde nur mit deren Genehmigung verwendet werden (Art. 4 Abs. 3 Gemeindeordnung). Die Mindestgebühr beträgt 10 Euro (Tarif 020 des Kommunalen Kostenverzeichnisses).
Die Wappenverwendung kann "online" mit dem hinterlegten Formblatt beantragt werden.
18.07.2009 / AR